Klassen

Völlig egal ob Auto, Motorrad, LKW oder Co - Wir sind der richtige Ansprechpartner für alle Führerschein-Klassen.

Wir garantieren Euch alles aus einer Hand! 

 

Klasse Mofa

Fahrzeugart:

Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h

 

 

Mindestalter:

15 Jahre

 

Eingeschlossen:

 

Bemerkung:

Keine praktische Prüfung erforderlich

Klasse M

Fahrzeugart:

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h

 

Mindestalter:

15 Jahre

 

Eingeschlossen: 

-

 

Bemerkung: 

Kein Eintrag bei Prüfung auf Kfz mit automatischer Kraftübertragung

 

 


Klasse A

Fahrzeugart:

Krafträder auch mit Beiwagen über

50 ccm³ oder über 45 km/h

 

 Mindestalter:

18 Jahre

 

Eingeschlossen:

A1; M

 

Bemerkung:

Zwei Jahre Leistungsbeschränkung auf 25 kw und bis 0,16 kw/kg

Leistung/Leermasse

 

Direkteinstieg 25 Jahre

Klasse A1

Fahrzeugart:

Krafträder bis 125 ccm und bis 11 kw

 

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Eingeschlossen: 

M

 

Bemerkung: 

Beschränkt auf 80 km/h bei

16- und 17-Jährigen 

 


Klasse B

Fahrzeugart:

Kraftwagen bis 3,5 Tonnen z. G. bis

8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 

 

 Mindestalter:

18 Jahre

 

Voraussetzung:

-

 

Eingeschlossen:

L; M; S

 

Bemerkung:

 

Anhänger bis 0,75 Tonnen z. G.

Züge bis 3,5 Tonnen z. G.

(zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer

als Leermasse Zugfahrzeug)

Klasse BE

Fahrzeugart:

Züge aus B-Zugfahrzeuge und Anhänger über 0,75 Tonnen

z. G. (sofern der Zug nicht unter B fällt) 

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Voraussetzung:

B

 

Eingeschlossen: 

-

 

Bemerkung: 

 

Bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängerlast höchstens das 1,5fache der z. G. des Zugfahrzeuges betragen.  


Klasse C

Fahrzeugart:

Kraftwagen über 3,5 Tonnen z. G. bis

8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 

 

 Mindestalter:

18 Jahre

 

Voraussetzung:

B

 

Eingeschlossen:

C1

 

Bemerkung:

 

Anhänger bis 0,75 Tonnen z. G.

 

Unter 21 Jahren keine gewerblichen Güterbeförderung über 7,5 Tonnen (einschließlich Anhänger)

 

befristet gültig

Klasse CE

Fahrzeugart:

Züge aus C1-Zugfahrzeugen und Anhänger über 0,75 Tonnen z. G.

 

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Voraussetzung:

C1

 

Eingeschlossen: 

BE sowie D1E oder DE sofern D1 oder D vorhanden 

 

Bemerkung: 

 

Unter 21 Jahren keine gewerblichen Güterbeförderung über

7,5 Tonnen (einschließlich Anhänger)

  

befristet gültig


Klasse C1

Fahrzeugart:

Kraftwagen über 3,5 Tonnen z. G. bis

8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) 

 

 Mindestalter:

18 Jahre

 

Voraussetzung:

B

 

Eingeschlossen:

B

 

Bemerkung:

Anhänger bis 0,75 Tonnen z. G.

 

befristet gültig

Klasse C1E

Fahrzeugart:

Last- und Sattelzüge

 

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Voraussetzung:

B

 

Eingeschlossen: 

BE sowie D1E oder DE sofern D1 oder D vorhanden 

 

Bemerkung: 

Züge bis 12 Tonnen z. G.

 

(z. G. Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)

 

Unter 21 Jahren keine gewerblichen Güterbeförderung über

7,5 Tonnen (einschließlich Anhänger)

 

befristet gültig


Klasse D1

Fahrzeugart:

Omnibus über 8 bis 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

 

 Mindestalter:

21 Jahre

 

Voraussetzung:

B

 

Eingeschlossen:

-

 

Bemerkung: 

Anhänger bis 0,75 Tonnen z. G.

  

befristet gültig

Klasse D1E

Fahrzeugart:

Züge aus D1-Zugfahrzeuge und Anhänger über 0,75 Tonnen z. G.

 

Mindestalter:

21 Jahre

 

Voraussetzung:

D1

 

Eingeschlossen: 

BE sowie C1E sofern C1 vorhanden 

 

Bemerkung:  

befristet gültig


Klasse D

Fahrzeugart:

Omnibus über 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)

 

 Mindestalter:

21 Jahre

 

Voraussetzung:

D1

 

Eingeschlossen:

-

 

Bemerkung: 

Anhänger bis 0,75 Tonnen z. G.

 

befristet gültig

Klasse DE

Fahrzeugart:

Züge aus D-Zugfahrzeuge und Anhänger über 0,75 Tonnen z. G.

 

Mindestalter:

21 Jahre

 

Voraussetzung:

D

 

Eingeschlossen: 

BE, D1E sowie C1E sofern C1 vorhanden 

 

 

Bemerkung: 

befristet gültig


Klasse T

Fahrzeugart:

 Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

 

 

 Mindestalter:

16 Jahre

 

Voraussetzung:

-

 

Eingeschlossen:

L; M; S

 

Bemerkung:

auch mit Anhänger

 

Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h für 16- und 17-Jährige

Klasse L

Fahrzeugart:

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h,   selbstfahrenden Arbeitsmaschinen , Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Voraussetzung:

-

 

Eingeschlossen: 

Mofa 

 

Bemerkung: 

 Keine praktische Prüfung erforderlich, auch mit Anhänger bis 25 km/h

 


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